Brauche ich eine MPU? — finde es in 90 Sekunden heraus

Inhalt
Wer den Bescheid erst per Einschreiben bekommt, hat oft nur 8–12 Wochen Frist. Prüfe jetzt anonym, welche gesetzlichen Tatbestände bei dir greifen – und was du konkret tun solltest.
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Prüfe gesetzliche Tatbestände …
Wir gleichen deine Angaben mit FeV §§ 13/14 und StVG § 4 ab.
Häufigste Auslöser einer MPU
Das sind die gesetzlich klar geregelten Tatbestände, bei denen Fahrerlaubnisbehörden eine MPU anordnen:
| Typischer Auslöser | Rechtsgrundlage | Behörden-Folge |
|---|---|---|
| Alkohol ≥ 1,6 ‰ oder wiederholt ≥ 0,5 ‰ | FeV § 13 Abs. 1 Nr. 2 | Entzug + MPU |
| Drogenfahrt (THC, Kokain …) | FeV § 14 Abs. 1 | Regel-MPU |
| 8 Punkte in Flensburg | StVG § 4 Abs. 5 | Eignungszweifel → MPU |
| Schwere Straftat (Unfallflucht, Gefährdung) | FeV § 11 | Eignungsgutachten / MPU |
Wie erfährst du davon?
- Tatbestand (z. B. Polizeikontrolle) wird gemeldet.
- Eintrag im Fahreignungsregister (Flensburg).
- Fahrerlaubnisbehörde prüft und entscheidet (typisch 2–6 Wochen).
- MPU-Anordnung per Einschreiben (Frist meist 8–12 Wochen).
- Widerspruch innerhalb von 1 Monat möglich.
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Dieser Check ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand 2025 · basierend auf FeV und StVG.
